Für den Kunden ist der Ratenkauf laut dem Ratgeber vom “abc Recht” in mehrfacher Hinsicht ein risikohaftes Geschäft. Man muß seine Vermögensverhältnisse genau kennen, denn diese treten völlig in den Hintergrund, weil man das Produkt der Begierde nicht sofort bar bezahlen muss. Hinzu kommt, dass der Käufer für die Zukunft finanzielle Belastungen eingeht, ohne zu Wissen wie man in den Folgemonaten finanziell dastehen wird. Häufig überschätzt man seine finanziellen Verhältnisse und legt sich mit dem Kauf auf Raten ein faules Ei.
Nun darf man andererseits nicht generell von dieser Art der Finanzierung abraten und den Ratenkauf verteufeln. Wer besonnen seine Kaufentscheidung trifft und dabei seine finanziellen Verhältnisse einschätzen kann – wer lediglich die Möglichkeit in Anspruch nimmt das jeweilige Produkt Schritt für Schritt zu bezahlen, dem kann nicht viel passieren.
Ein paar Dinge noch, die beim Ratenkauf beachtet werden sollten:
Nach dem Kauf auf Raten hat man noch 2 Wochen Zeit, seine Entscheidung zu überdenken. Innerhalb dieser Frist kann der Kaufvertrag problemlos schriftlich widerrufen werden.
Der Verkäufer hat die Pflicht, den Kunden entsprechend zu belehren. Der Käufer muss sowohl über die Möglichkeit des Widerrufs als auch über die Frist in Kenntnis gesetzt werden. Kam der Verkäufer dieser Pflicht nicht nach, kann der Kunde das Geschäft bis zur Zahlung der letzten Rate, längstens jedoch innerhalb eines Jahres widerrufen.
Jeglicher Widerruf muss dabei schriftlich eingereicht werden!
Leave a Reply
You must be logged in to post a comment.

Letzte Kommentare